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Entgeltregelung

 

1. Elternbeiträge

Für die Nutzung einer Kindertagesstätteneinrichtung wird ein Beitrag in Form eines privatrechtlichen Entgeltes erhoben, das gemäß einer vom Rat der Landeshauptstadt Hannover aufzustellenden Beitragsstaffel festgesetzt wird (Elternbeitrag). Beitragspflichtig sind die Personensorgeberechtigten.

Gemäß § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen werden die Elterbeiträge so bemessen, dass die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Ihre Höhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder und wird gestaffelt.

2. Ermittlung der Beitragshöhe

Die Höhe des Elternbeitrages wird aufgrund der Beitragsstaffel der Landeshauptstadt Hannover berechnet.

Dabei wird das individuelle Einkommen der Sorgeberechtigten zugrunde gelegt.

Bei einer Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, ist zusätzlich ein Essengeld zu entrichten.

Nähere Angaben zur Entgeltberechnung sowie die Elternbeitragstabelle finden Sie auf der Webseite der Stadt Hannover. Dort finden Sie außerdem ein Hinweisblatt zur Ermittlung des Elternbeitrages (auch in den russischer, türkischer, spanischer und englischer Sprache).

www.hannover.de/familie/kinderbetreuung/ste_tage_clone.html